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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1Heiz® Pellets AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1Heiz® Pellets AG
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen der Fa. 1Heiz® Pellets AG (nachfolgend „Verkäuferin“),
Kastanienweg 3, D-04178 Leipzig; Vorstand: Mirko Panzer, Aufsichtsrat:
Wolfram Krabbe; Sitz: Leipzig, eingetragen am Amtsgericht Leipzig, HRB-Nr:
25103; USt-ID: DE265837334; mit Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes angegeben wurde.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher nach § 13 BGB als
auch Unternehmer nach § 14 BGB. Verbraucher nach § 13 BGB ist jede
natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer gemäß § 14 BGB ist hingegen
eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Es liegen ausschließlich die AGB der Verkäuferin zugrunde. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss, Bestellvorgang
(1) Die Angebote der Verkäuferin sind unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder durch die Verkäuferin
bestätigt worden sind.
(2) Mit der Bestellung der Ware (schriftlich, mündlich oder via Internet)
macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden
Produkts. Die Verkäuferin kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf
den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen. Erfolgt die Bestellung
mündlich oder schriftlich durch Anforderung eines Angebotes durch den
Kunden, kommt der Kaufvertrag durch Annahme des Angebots der Verkäuferin
durch den Kunden zustande.
(3) Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege, hat der Kunde bis zum
Absenden der Bestellung die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name,
Anschrift, Zahlungsart und bestellte Menge) nochmals zu korrigieren. Der
Kunde wählt die von ihm gewünschten Artikel aus, indem er sie in den
„Warenkorb“ legt. Im „Warenkorb“ bekommt der Kunde eine Übersicht der
ausgewählten Artikel angezeigt. Mit dem Klick auf „Zur Kasse“ gelangt der
Kunde auf eine Auswahlseite, auf der er zwischen „Ich bin bereits
Kunde“ und „Ich bin ein neuer Kunde und möchte mich registrieren“ auswählen
kann. Soweit bereits ein Kundenkonto existiert, kommt der Kunde durch
Eingabe seiner E-Mail-Adresse und seines Passworts zur nächsten Seite. Der
Bestellprozess kann dann direkt fortgesetzt werden. Besteht noch kein
Kundenkonto, muss der Kunde durch einen Klick auf „Weiter“ auf den
folgenden Seiten ein Kundenkonto einrichten. Mit einem bestehenden
Kundenkonto erfolgt die Anmeldung im Holzpelletsshop durch einen Klick auf
„Login“. Zunächst muss im Bestellprozess die Versandadresse überprüft und
ggf. geändert werden. Die möglichen Versandarten werden dem Kunden
angezeigt. Durch Klick auf „Weiter“ gelangt der Kunde zur Auswahl der
Bezahlart und der Rechnungsadresse. Zusätzlich werden dem Kunden hier die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Bestätigung durch Setzen eines
„Häkchens“ angezeigt. Durch einen Klick auf „Weiter“ gelangt der Kunde auf
die nächste Seite. Auf dieser Seite werden alle Informationen zur
Bestellung noch einmal angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, alle
eingegebenen Daten erneut zu überprüfen, Eingabefehler vor Abgabe seiner
Bestellung zu erkennen und zu berichtigen. Die Bestellung erfolgt erst
durch das Anklicken des Buttons „Kaufen“.


(4) Die Verkäuferin sendet dem Kunden unverzüglich nach Eingang des
Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots in Textform zu
(Bestellbestätigung), die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot
gilt erst als von der Verkäuferin angenommen, wenn sie gegenüber dem Kunden
die Annahme durch Mitteilung des Liefertermins erklärt. Der Kaufvertrag mit
dem Kunden kommt somit erst mit der Annahme durch die Verkäuferin zustande.
(5) Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen,
Kreditlimits festzusetzen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Dies gilt
insbesondere im Falle von bisher nicht bezahlten Rechnungen, bestehenden
Kreditrisiken oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
(6) Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, nach fruchtlosem Ablauf
einer Frist von acht Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Gegenleistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
(7) Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung
oder Rohstofferschöpfung bzw. Rohstoffverknappung berechtigen die
Verkäuferin zum Rücktritt, bei Dauerlieferverträgen zur Kündigung aus
wichtigem Grund. Der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten. Die
Voraussetzung einer Rohstoffverknappung ist insbesondere anzunehmen, wenn
nachweislich eine Erhöhung der Rohstoffkosten um mind. 20 % ausgehend von
den Rohstoffkosten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegeben ist.
§ 3 Preise, Zahlung, Versandkosten
(1) Es gelten die Preise im Onlineshop. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist
gesondert ausgewiesen. Die Preise enthalten die Kosten für die Lieferung
frei Haus unter Beachtung des Abs. 2. Zölle und andere Abgaben hat der
Kunde zu tragen.
(2) Zusätzlich wird bei loser Ware eine Einblaspauschale in Höhe von 35,31
EUR brutto berechnet. Als zugrunde liegende Einblaszeit bzw. Abladezeit
gelten maximal 1,5 Stunden und eine Schlauchlänge von 30 Metern für die
Einblasarbeiten. Bei einer Einblas- bzw. Abladezeit von mehr als 1,5
Stunden wegen Gegebenheiten vor Ort, die nicht der Verkäuferin zuzurechnen
sind, wird eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 70,62 EUR brutto in
Rechnung gestellt. Wird eine Schlauchlänge wegen Gegebenheiten vor Ort von
mehr als 30 m erforderlich, erhöht sich die Einblaspauschale auf 67,41 EUR
brutto gemäß Satz 1.
(3) Nimmt der Kunde bei Lieferung der Ware nicht die von ihm bestellte
Menge ab, gilt ab einer Mengendifferenz von mehr als einer Tonne ein
Mindermengenpreiszuschlag von 15,00 EUR je nicht abgenommener Tonne Ware.
Die Mengendifferenz wird auf 100 kg genau berechnet. Je angebrochene 100 kg
Mengendifferenz wird dementsprechend ein Mindermengenpreiszuschlag von 1,50
EUR berechnet.
(4) Wird die Ware vom Kunden nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist
abgenommen, befindet sich der Kunde in Annahmeverzug. Die Verkäuferin ist
sodann berechtigt, den Preis entsprechend des am Tag der Lieferung
geltenden Marktpreises pro Tonne zzgl. USt anzupassen.
(5) Die Verkäuferin ist beim Vertragstyp Dauerliefervertrag nach Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit jederzeit berechtigt, die Preise mit Wirkung für
die Zukunft anzupassen. Während der Vertragslaufzeit können die Preise
durch die Verkäuferin angemessen entsprechend angepasst werden, wenn die
bei Vertragsschluss dem vereinbarten Nettopreis zu Grunde liegenden
Rohstoffkosten nachweislich um mind. 20 % gestiegen sind. Die bei
Vertragsschluss gültigen Nettopreise können unabhängig davon auch aufgrund
Erhöhung von Steuern, sonstiger öffentlicher Abgaben und Auflagen (z.B.
Umsatzsteuer usw.) seitens der Verkäuferin angepasst werden.
a) Die Verkäuferin wird die Anpassung rechtzeitig, spätestens jedoch 2
Wochen vor ihrem Wirksamwerden ankündigen. Der Kunde kann bei
Preiserhöhungen mit Ausnahme bei Erhöhung von Steuern, sonstiger
öffentlicher Abgaben und Auflagen (z.B. Umsatzsteuer usw.) binnen einer
Woche nach Zugang der Ankündigung durch Erklärung gegenüber der Verkäuferin
in Textform kündigen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der
Kündigung bei der Verkäuferin maßgeblich. Bei nicht fristgemäßem Zugang der


Kündigung gilt die Kündigung als ordentliche Kündigung gem. § 4 Abs. 11
dieser AGB. Für diesen Fall gelten bis zum Vertragsende die angepassten
Preise.
b) Preisanpassungen sind nur wirksam, wenn der Kunde in dem
Anpassungsschreiben auf das Recht, den Vertrag binnen einer Woche seit
Zugang des Anpassungsschreibens zu kündigen, ausdrücklich hingewiesen wird.
c) Das Recht, den Vertrag gem. § 4 Abs. 11 der AGB zu kündigen, bleibt
unberührt.
(6) Die Bezahlung erfolgt am Tag der Lieferung bargeldlos, mittels EC-Karte
oder durch Bankeinzug bzw. Abbuchung.
a) Der Kunde ist verpflichtet im Falle einer Rücklastschrift nicht nur die
angefallenen Bankkosten, sondern auch die der Verkäuferin entstandenen
Kosten für die Bearbeitung zu ersetzen. Sofern eine
Rücklastschriftbearbeitung erforderlich wird, schuldet der Kunde der
Verkäuferin pauschalen Ersatz des Verzugsschadens in Höhe von 15,00 EUR pro
Einzelfall. Sofern der Kunde nachweist, dass ein geringerer Kostenaufwand
entstanden ist, schuldet er lediglich den von ihm nachgewiesenen,
tatsächlich entstandenen Schadensersatz.
b) Die Angestellten oder Vertreter der Verkäuferin haben generell keine
Inkassovollmacht. Die Übergabe von Bargeld, Schecks, Wechsel oder
Überweisungsträgern an Angestellte oder Vertreter hat nur dann
Erfüllungswirkung, wenn diese eine schriftliche Inkassovollmacht der
Verkäuferin, unterzeichnet von der Geschäftsleitung, vorlegen.
(7) Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der
Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder
teilweise in Verzug, so werden alle der Verkäuferin gegenüber bestehenden
Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. In den Fällen des
Zahlungsverzuges ist die Verkäuferin wegen aller Forderungen berechtigt,
Sicherheiten nach ihrer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen
nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von
beiderseits noch nicht vollständig erfüllter Verträge zurückzutreten. Die
Verkäuferin behält sich weiterhin das Recht vor, Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
(8) Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des
Kunden aus dem Kaufvertrag sind ohne die schriftliche Zustimmung der
Verkäuferin nicht zulässig.
(9) Im Falle einer widerrufsbedingten Rücksendung paketversandfähiger Ware
trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

§ 4 Lieferung der Ware, Selbstabholung
(1) Es gelten die bei der Bestellung angegebenen Lieferfristen. Es werden
zwischen der Verkäuferin und dem Kunden feste Liefertermine vereinbart.
Sollte dieser Termin aus Gründen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten
hat, nicht eingehalten werden können, kann auch kurzfristig ein neuer
Termin vereinbart werden. Der Kunde wird entsprechend rechtzeitig
informiert werden. Der Kunde kann aus einer solchen Terminverschiebung
keine Rechte herleiten.
(2) Der Kunde hat sich vor der Übergabe der Ware durch den Lieferanten
auszuweisen, um die Richtigkeit der im Vertrag angegebenen Daten des Kunden
prüfen zu können. Die Verkäuferin ist berechtigt, bei Nichtübereinstimmung
der Kundendaten die Übergabe der Ware zu verweigern. Die Kosten der
Fehllieferung trägt der Kunde. Die Verkäuferin ist berechtigt, einen
Aufwendungsersatz in Höhe von 120,00 EUR brutto geltend zu machen. Dem
Kunden bleibt es vorbehalten, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen,
dass die Aufwendung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die
Pauschale ist.
(3) Sämtliche von der Verkäuferin bei der Bestellung angegebenen oder sonst
vereinbarten Lieferfristen beginnen,
(a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des
vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten)
oder


(b) wenn Zahlung per Nachnahme, auf Rechnung, via PayPal oder Kreditkarte
vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.
(c), wenn der Kunde den von der Verkäuferin vorgeschlagenen Termin nicht
wahrnehmen kann, erneut zu laufen.
(4) Für die Einhaltung des Versandtermins ist allein der Tag der Übergabe
der Ware durch die Verkäuferin an den Kunden oder an das Versandunternehmen
maßgeblich.
(5) Soweit die Ware als „auf Lager“ ausgezeichnet ist, ist die Verkäuferin
zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn
a) auf dem Bestellformular bzw. während des Bestellvorgangs ein Hinweis auf
die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist oder
b) die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb
eines Zeitraums von fünf Werktagen nach Annahme des Angebots bei der
Verkäuferin eingeht. In diesen Fällen erfolgt die Lieferung innerhalb der
vereinbarten oder von der Verkäuferin angegebenen Frist nur, solange der
Vorrat reicht.
(6) Ist keine Lieferfrist angegeben oder sonst vereinbart oder ist die
Verkäuferin wegen des nach Absatz 5 zulässigen Abverkaufs nicht mehr zur
Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist verpflichtet, gilt eine Lieferung
innerhalb von vier Wochen ab dem gemäß Absatz 3 maßgeblichen Zeitpunkt als
vereinbart.
(7) In dem Fall, dass ein Lieferant der Verkäuferin Ware, die auf dem
Bestellformular als „nicht vorrätig“ angegeben oder die gemäß Absatz 5
abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an die Verkäuferin liefert, verlängert
sich die jeweils nach dieser Ziffer 4 maßgebliche Lieferfrist bis zur
Belieferung durch den Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von vier
Wochen, vorausgesetzt, die Verkäuferin hat die Verzögerung der Lieferung
durch den Lieferanten nicht zu vertreten und die Ware unverzüglich
nachbestellt.
(8) Falls die Ware aus einem der in Absatz 7 genannten Gründe nicht oder
nicht rechtzeitig lieferbar ist, wird die Verkäuferin dies dem Kunden
unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht bei den
Lieferanten der Verkäuferin verfügbar, ist die Verkäuferin zum Rücktritt
vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts wird die Verkäuferin
dem Kunden seine an sie geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die
gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die
vorstehende Regelung nicht berührt.
(9) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung
erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei sie die dadurch
verursachten zusätzlichen Lieferkosten trägt.
(10) Bei der Abnahme von Kleinaufträgen von weniger als 2,5 t ist die
Verkäuferin berechtigt, einen Mindermengenzuschlag in Rechnung zu stellen.
Der Mindermengenzuschlag wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Er
beträgt 1/5 des Bruttotonnenpreises.
(11) Bei Dauerlieferverträgen hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von
zwölf Monaten. Die Mindestlaufzeit beginnt mit Vertragsschluss. Der Kunde
verpflichtet sich spätestens sechs Wochen nach Vertragsschluss die Ware
bzw. mindestens eine Befülleinheit abzurufen. Andernfalls ist die
Verkäuferin zum Rücktritt berechtigt. Der tatsächliche Beginn der
Belieferung wird dem Kunden durch die Verkäuferin mitgeteilt. Der Vertrag
kann vom Kunden dann erstmalig zum Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit
mit einer Frist von acht Wochen durch Erklärung gegenüber der Verkäuferin
in Textform gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang
der Kündigung bei der Verkäuferin maßgeblich. Sollte eine Kündigung seitens
des Kunden nicht vertragsgerecht eingehen oder gar nicht erfolgen,
verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate.
Einer betrifft die Selbstabholung in unseren Lagern.
(12) Sollte ein bestimmter Liefertag oder eine bestimmte Lieferwoche
seitens des Kunden gefordert werden und wird dieser durch die Verkäuferin
realisiert, fällt eine zusätzliche Pauschale zwischen 80-150 EUR brutto je
nach Zeitfenster und Entfernung an. Der Kunde wird über die Höhe der
Pauschale informiert.


(13) Bei Selbstabholung der Ware durch den Kunden im Lager hat die Abholung
innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung (bzw. nach Geldeingang bei
Vorkasse-Zahlungen) zu erfolgen. Die Verkäuferin kann im Fall der
Nichteinhaltung der Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis an
den aktuellen Tagespreis anpassen.
§ 5 Lieferart, Versicherung und Gefahrübergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bestimmt die
Verkäuferin die angemessene Lieferart und das Transportunternehmen nach
billigem Ermessen.
(2) Soweit für die Lieferung ein Transportunternehmen beauftragt wird,
schuldet die Verkäuferin nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung
der Ware an das Transportunternehmen. Für vom Transportunternehmen
verursachte Verzögerungen ist die Verkäuferin nicht verantwortlich.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs,
der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten
Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden
ausgeliefert wird oder in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde in Annahmeverzug
gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der
Ware an das Transportunternehmen oder an den Kunden auf den Kunden über.
(4) Bei der Lieferung von Sackware gilt insbesondere: Sackware wird als
vereinbart „frei Bordsteinkante“ geliefert. Die Ware gilt im Zeitpunkt der
Anlieferung beim Kunden am Grundstückszugang als übergegangen im Sinne des
§ 444 BGB. Auf § 9 Abs. 5 der AGB wird hingewiesen.
(5) Bei Selbstabholung der Ware durch die Kunden im Lager gilt ein
Beladeverbot durch die Verkäuferin durch Stapler u. ä. Auf § 9 Abs. 6 wird
hingewiesen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den
Fahrzeugen der Verkäuferin zu erreichen ist. Die Zufahrtswege müssen für
einen LKW mit einem Maximalgewicht von 40 t zugelassen und geeignet sein.
Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede Person aus dem
Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen.
(2) Der Lagerraum und die Befülleinheit müssen den Empfehlungen des DEPV
(Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V.) entsprechen. Für die
Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Kunde.
Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinweise des
jeweiligen Heizkesselherstellers sind vom Betreiber der Heizungsanlage oder
dessen Vertreter zu beachten. Für Staubabsaugung muss ein 220 V Anschluss
vorhanden sein.
(3) Falls der Lagerraum und die Befülleinheit nach dem Eindruck des
Lieferanten nicht den Empfehlungen des DEPV entsprechen, behält sich die
Verkäuferin vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Lieferung zu
verweigern. Das Gleiche gilt, wenn bei einer Anlieferung festgestellt wird,
dass auf Grund von bauseitigen Mängeln (z.B. Stutzen falsch eingebaut,
fehlende Prallmatten, technische und andere Mängel des Pelletslagers usw.)
eine Betankung nicht möglich ist. In diesem Fall trägt der Kunde die der
Verkäuferin entstehenden Kosten für die An- und Rückfahrt sowie der
entstehenden Kosten für den Einsatz des Fahrers.
(4) Kann der zwischen den Parteien vereinbarte Liefertermin aus Gründen,
die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, ist die
Verkäuferin berechtigt, einen Aufwendungsersatz in Höhe von 120,00 EUR
brutto geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der
Termin nicht bzw. nicht rechtzeitig abgesagt wird oder Wartezeiten wegen
Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen. Dem Kunden bleibt
es vorbehalten, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen, dass die
Aufwendung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale
ist.


(5) Die Verkäuferin behält sich vor, Liefermengen abweichend vom erteilten
Auftrag um 15 % zu überschreiten oder zu unterschreiten.
a) Im Falle einer Fehlmenge erfolgt eine entsprechende Abrechnung durch die
Verkäuferin.
b) Bei einer Überschreitung von bis zu 15 % der Liefermenge ist der
Empfänger zu einer Abnahme und entsprechenden Bezahlung verpflichtet.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der von ihrer gelieferten
Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich
Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
(2) Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der
Verkäuferin nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
weiterzuverkaufen.
(3) Wird die Ware mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden
Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwirbt die Verkäuferin
an der neuen Sache gem. §§ 947, 948 BGB das Eigentum im Verhältnis des
Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben. Ist eine der Sachen
als die Hauptsache anzusehen, so erwirbt ihr Eigentümer das Alleineigentum.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin einen Zugriff Dritter auf
die Ware, etwa im Fall einer Pfändung oder Beschädigung oder der
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen, soweit diese unter
Eigentumsvorbehalt geliefert wurde.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, einen Wohn- oder Geschäftssitzwechsel
unverzüglich anzuzeigen.

§ 8 Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde
von der Verkäuferin zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von
mangelfreier Ware verlangen. Die Verkäuferin kann zwischen der
Mängelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Dies
wird dem Kunden gegenüber nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel
und nach entsprechender Prüfung der Einstandspflicht der Verkäuferin
entsprechend mitgeteilt. Die Verkäuferin kann die vom Kunden gewählte Art
der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten
verbunden ist.
(2) Falls die Nacherfüllung gemäß § 8 (1) fehlschlägt oder dem Kunden
unzumutbar ist oder die Verkäuferin die Nacherfüllung verweigert, ist der
Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom
Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz
oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der
Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung. Für
Teillieferungen gilt dies entsprechend.
(4) Nur gegenüber Unternehmern gilt Folgendes: Der Kunde hat die Ware
unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte
Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel der Verkäuferin nicht
a) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach
Lieferung oder
b) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt
wird.
(5) Die Verkäuferin gewährleistet, dass die gelieferten Produkte der vom
Kunden bestellten Qualität entsprechen. Bei Holz-Pellets handelt es sich um
ein Naturprodukt, welches gewissen Schwankungen im äußeren Erscheinungsbild
unterliegt. Diese Schwankungen wirken sich nicht auf die Qualität aus. Die
Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für Farbe, Form, Geruch und ähnliche
Produktunregelmäßigkeiten, soweit das Produkt der vom Kunden bestellten
Qualität entspricht.


(6) Entspricht die Gesamtanlage des Kunden (Einblas-/ Absaugstutzen,
Lagerraum, Lageraustrag, Heizanlage, Tankanlage) oder Teile davon nicht den
Anforderungen des DEPV, übernimmt die Verkäuferin keine Gewährleistung für
die Qualität des Produktes und seiner Eigenschaften. Dies gilt auch für
Heizanlagen, bei denen die Förderung der Pellets nicht über eine Schnecke,
sondern über eine Sonde erfolgt.

§ 9 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Gegenüber Unternehmen gilt in Bezug auf Satz 1 abweichend für
Erfüllungsgehilfen, dass eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ausgeschlossen ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die
Verkäuferin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn
dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um
Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin, wenn
Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Unabhängig von einem Verschulden der Verkäuferin bleibt eine etwaige
Haftung des Anbieters bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der
Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
(5) Im Falle der Lieferung von Sackware geht das Haftungsrisiko auf den
Kunden im Zeitpunkt der Lieferung „frei Bordsteinkante“ über. Erbittet der
Kunde die Lieferung bis auf das Grundstück oder in das für die Ware
vorgesehene Lager, trägt der Kunde das Haftungsrisiko. Insbesondere haftet
der Kunde für Schäden an eigenen Rechtsgütern durch die Verkäuferin, welche
infolge seiner Einweisung erfolgen. § 9 Abs. 1 bis 2 gelten entsprechend.
(6) Erbittet der Kunde bei Selbstabholung die Beladung der Ware durch die
Verkäuferin, trägt der Kunde das Haftungsrisiko. Insbesondere haftet der
Kunde für Schäden an eigenen Rechtsgütern durch die Verkäuferin. Etwaige
Schäden am Eigentum der Selbstabholer werden von der Verkäuferin nicht
übernommen. § 9 Abs. 1 bis 2 gelten entsprechend.

§ 10 Sicherheitsleistung, Rücktritt, Kündigung
(1) Werden der Verkäuferin nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die
Kreditfähigkeit- bzw. würdigkeit des Kunden betreffen und herabmindern, so
ist die Verkäuferin berechtigt, vor Lieferung die Zahlung des Kaufpreises
oder eine geeignete Sicherheitsleistung zu fordern.
(2) Wahlweise ist die Verkäuferin in den in § 10 Abs. 1 genannten Fällen
zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der
Kunde ist nach der Rücktritts- bzw. Kündigungserklärung der Verkäuferin
verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware herauszugeben. Im Falle des Rücktritts bzw. der Kündigung
ist die Verkäuferin berechtigt, 10 % des vereinbarten Preises für die
Lieferung als Aufwendungsersatz zu verlangen. Es steht dem Kunden frei,
niedrigere Aufwendungen seitens der Verkäuferin nachzuweisen.
(3) Die Verkäuferin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware herauszuverlangen.


§ 11 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich
ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter zu informieren hat.
(2) Bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl und Pellets
besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucherkunden, weil auf
Verträge über die Lieferung von Heizöl und Pellets der Ausschlussgrund des
§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf
Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen.

§ 12 Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen über den Erwerb von
Waren
(1) Speziellen und vorstehend nicht genannten Verhaltensbedingungen
unterliegt die Verkäuferin nicht.
(2) Die wesentlichen Merkmale der von der Verkäuferin angebotenen Waren
sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den
einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen des Internetangebots. Die für den
Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich
Deutsch.
(3) Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche können Sie unter der in der
Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen. Ihre gesetzlichen
Rechte auf Gewährleistung und ihre allgemeinen Schadenersatzansprüche
bleiben davon jeweils unberührt. Informationen zur Zahlung, Lieferung oder
Erfüllung entnehmen Sie bitte dem Angebot.

§ 13 Vertragstextspeicherung
Den Vertragstext kann der Kunde auf seinem Computer abspeichern oder über
die Druckfunktion seines Browsers ausdrucken. Des Weiteren werden die
Bestelldaten und die AGB dem Kunden per E-Mail übermittelt. Die AGB kann
der Kunde auch unter www.1heiz-pellets.de einsehen. Der Vertragstext bei
Bestellungen im Onlineshop ist für den Kunden nicht zugänglich. Der
Vertragstext wird von dem Verkäufer nach Vertragsschluss nicht gespeichert.

§ 14 Datenschutz
(1) Die Verkäuferin verarbeiten und speichert die den jeweiligen
Kaufvertrag betreffenden Daten, soweit dies für die Ausführung und
Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange sie zur
Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet
ist. Der Kunde hat das Recht, die von ihm bei der Verkäuferin gespeicherten
Informationen einzusehen.
(2) Soweit der Kunde im Internet bestellt, erhält er alle relevanten Daten
der Bestellung nach dem Abschluss der Bestellung per E-Mail zugesendet.
(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von
personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in diesem § 14
genannten Zwecken ist der Verkäuferin nicht gestattet.
(4) Ausführliche Informationen zum Datenschutz können Sie unserer
Datenschutzerklärung entnehmen. Diese ist unter https://1heiz-
pellets.de/datenschutz.php einsehbar.

§ 15 Bonitätsprüfung
Die Verkäuferin ist berechtigt, regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in
bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt - auch bei
Bestandskunden - die Bonität des Kunden zu prüfen. Die Verkäuferin arbeitet
mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss,


zusammen, von der die Verkäuferin die dazu benötigten Daten erhält. Zu
diesem Zweck übermittelt die Verkäuferin den Namen und die Kontaktdaten an
die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-
Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH
stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/.

§ 16 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit,
diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
(2) Die Verkäuferin ist zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern
über Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zur Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit.
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
www.verbraucher-schlichter.de
(3) Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem
Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.

§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Der zwischen der Verkäuferin und dem Kunden bestehende Kaufvertrag
unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechtsübereinkommens.
(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Gerichtssitz, Leipzig.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(4) Änderungen der AGB sind dem Kunden alsbald mitzuteilen. Der Kunde hat
das Recht, gegen diese Änderungen Widerspruch einzulegen. Sollte binnen
eines Monats ab Bekanntgabe der AGB-Änderung kein Widerspruch durch den
Kunden erfolgen, so gelten die Änderungen als anerkannt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die
Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das
gleiche gilt, soweit die Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke
aufweisen.

Stand: 01/2022

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